Fahrschule Ulm
Fahrzeugart Lastzüge
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Mindestalter: 21 Jahre
18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG
oder Berufsaubildung
Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse C
Beinhaltet Klasse: C1E, BE, T;
D1E bei Besitz von Klasse D1;
DE bei Besitz von Klasse D
Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzung: körperliche und geistige Eignung gemäß DGUV Vorschrift 68
STAPLERSCHEIN – in 2 Werktagen (350 €)
Staplerschein (Flurförderzeuge) – Kompaktkurs
Mindesalter:
21 Jahre
18 Jahre bei Grundqualifikation §4 (1) Nr.1 BKrFQG oder Berufsausbildung
Erforderliche Vorbesitz der Klassen:
C
Eingeschlossene Klassen:
C1E / BE / T
Mindesalter:
21 Jahre
18 Jahre bei Grundqualifikation §4 (1) Nr.1 BKrFQG oder Berufsausbildung
Erforderliche Vorbesitz der Klassen:
B
Eingeschlossene Klassen:
C1
Mindestalter:
18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
Eingeschlossene Klassen:
AM und L
Mindestalter:
24 Jahre (für Direkteinstieg)
20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)
Mindestalter:
18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
Voraussetzungen:
Vorbesitz der Klasse B
Mindestalter:
18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
Eingeschlossene Klassen:
AM und L