Ein Autoführerschein ist nicht nur ein Stück Papier. Hol dir jetzt deine Freiheit mit der Fahrschule Ulm A.W.A.
Ein Autoführerschein ist nicht nur ein Stück Papier. Hol dir jetzt deine Freiheit mit der Fahrschule Ulm A.W.A.
Mindestalter:
18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
Voraussetzungen:
Vorbesitz der Klasse B
Ein Autoführerschein ist nicht nur ein Stück Papier. Hol dir jetzt deine Freiheit mit der Fahrschule Ulm A.W.A.
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzung: körperliche und geistige Eignung gemäß DGUV Vorschrift 68
STAPLERSCHEIN – in 2 Werktagen (350 €)
Staplerschein (Flurförderzeuge) – Kompaktkurs
Mindesalter:
21 Jahre
18 Jahre bei Grundqualifikation §4 (1) Nr.1 BKrFQG oder Berufsausbildung
Erforderliche Vorbesitz der Klassen:
C
Eingeschlossene Klassen:
C1E / BE / T
Mindesalter:
21 Jahre
18 Jahre bei Grundqualifikation §4 (1) Nr.1 BKrFQG oder Berufsausbildung
Erforderliche Vorbesitz der Klassen:
B
Eingeschlossene Klassen:
C1
Mindestalter:
18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
Eingeschlossene Klassen:
AM und L
Mindestalter:
24 Jahre (für Direkteinstieg)
20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)
Mindestalter:
18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
Voraussetzungen:
Vorbesitz der Klasse B
Mindestalter:
18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
Eingeschlossene Klassen:
AM und L