Fahrschule Ulm
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500kg.
Mindestalter:
18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
Eingeschlossene Klassen:
AM und L
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzung: körperliche und geistige Eignung gemäß DGUV Vorschrift 68
STAPLERSCHEIN – in 2 Werktagen (350 €)
Staplerschein (Flurförderzeuge) – Kompaktkurs
Mindesalter:
21 Jahre
18 Jahre bei Grundqualifikation §4 (1) Nr.1 BKrFQG oder Berufsausbildung
Erforderliche Vorbesitz der Klassen:
C
Eingeschlossene Klassen:
C1E / BE / T
Mindesalter:
21 Jahre
18 Jahre bei Grundqualifikation §4 (1) Nr.1 BKrFQG oder Berufsausbildung
Erforderliche Vorbesitz der Klassen:
B
Eingeschlossene Klassen:
C1
Mindestalter:
18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
Eingeschlossene Klassen:
AM und L
Mindestalter:
24 Jahre (für Direkteinstieg)
20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)
Mindestalter:
18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
Voraussetzungen:
Vorbesitz der Klasse B
Mindestalter:
18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
Eingeschlossene Klassen:
AM und L