Fahrschule Ulm
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4kW im Falle von Elektromotoren.
Mindestalter:
16 Jahre
Eingeschlossene Klassen:
keine
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzung: körperliche und geistige Eignung gemäß DGUV Vorschrift 68
STAPLERSCHEIN – in 2 Werktagen (350 €)
Staplerschein (Flurförderzeuge) – Kompaktkurs
Mindesalter:
21 Jahre
18 Jahre bei Grundqualifikation §4 (1) Nr.1 BKrFQG oder Berufsausbildung
Erforderliche Vorbesitz der Klassen:
C
Eingeschlossene Klassen:
C1E / BE / T
Mindesalter:
21 Jahre
18 Jahre bei Grundqualifikation §4 (1) Nr.1 BKrFQG oder Berufsausbildung
Erforderliche Vorbesitz der Klassen:
B
Eingeschlossene Klassen:
C1
Mindestalter:
18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
Eingeschlossene Klassen:
AM und L
Mindestalter:
24 Jahre (für Direkteinstieg)
20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)
Mindestalter:
18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
Voraussetzungen:
Vorbesitz der Klasse B
Mindestalter:
18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
Eingeschlossene Klassen:
AM und L