Fahrschule Ulm Weiterbilung
Dieses Angebot richtet sich an Firmen und Privatkunde.
Wünschen Sie ein individuelles Angebot für Gruppen- oder Schulungen vor Ort, wenden Sie sich bitte direkt an Herrn, Muhlis Atac.
Berufskraftfahrer / in
Transportvolumen und Wirtschaftliche Bedeutung im Bereich Gefahrgut haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Neben der rechtliche Forderungen bringt die Schulung;
Der Basiskurs ist die für alle Fahrer Vorgeschriebene Grundschullug. Nach bestandener Prüfung könnte man nach bedarf zusätzlich den Aufbaukurs Tanktransporte, für explosionsgefährdeten Stoffen Aufbaukurs Klasse 1 und für radioaktive Stoffen Aufbaukurs Klasse 7 erwerben.
2 1/2 Tage Wochenendveranstaltung
Deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift. Für die Benutzung der ADR-Schein, gültigen Fahrerlaubnis, die zu den Gefahrguttransport vorgesehenen Fahrzeugen passen muss.
ADR-Schulungsbescheinigung nach Schriftlicher Prüfung durch die Zuständige IHK. Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung ist der Teilnehmer/ in berechtigt, Stückgut und Schüttgut- Transporte von Gefahrgut (außer Klassen 1 und 7) durchzuführen. Gültigkeit 5 Jahre ab Datum der Prüfung.
380,00 € Pro Person
Die Seminargebühren verstehen sich inkl. Lernmittel, IHK Prüfungsgebühr, Essen und Trinken.
8.2 ADR
Der Herr Atac Muhlis, der gründer der Fahrschule A.W.A ist ein anerkanntes Schulungsunternehmen. Durch unsere fach-kompetente und zertifizierte Trainer haben wir Erfahrung in Aus- und Weiterbildung.
Fahrschule AWA Akademie- Inh.Muhlis Atac
Frauenstr. 36
89073 Ulm
Muhlis Atac
Tel. 0173 538 7656
E-Mail. info@awa-ulm.de
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzung: körperliche und geistige Eignung gemäß DGUV Vorschrift 68
STAPLERSCHEIN – in 2 Werktagen (350 €)
Staplerschein (Flurförderzeuge) – Kompaktkurs
Mindesalter:
21 Jahre
18 Jahre bei Grundqualifikation §4 (1) Nr.1 BKrFQG oder Berufsausbildung
Erforderliche Vorbesitz der Klassen:
C
Eingeschlossene Klassen:
C1E / BE / T
Mindesalter:
21 Jahre
18 Jahre bei Grundqualifikation §4 (1) Nr.1 BKrFQG oder Berufsausbildung
Erforderliche Vorbesitz der Klassen:
B
Eingeschlossene Klassen:
C1
Mindestalter:
18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
Eingeschlossene Klassen:
AM und L
Mindestalter:
24 Jahre (für Direkteinstieg)
20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)
Mindestalter:
18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
Voraussetzungen:
Vorbesitz der Klasse B
Mindestalter:
18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
Eingeschlossene Klassen:
AM und L